Seitenbereiche
Inhalt

Bibersperre keine außergewöhnliche Belastung

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger machte Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre sowie Kosten für die Beseitigung von Biberschäden in seinem Garten als außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Der Gartenbesitzer hielt entgegen, dass nur wenige Steuerpflichtige von solchen Schäden betroffen seien. Auch hätte sich der Steuerpflichtige diesen Kosten aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen können. 

Keine existenzielle Bedeutung

Das Finanzgericht Köln lehnte eine Anerkennung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung u. a. deshalb ab, weil der Steuerpflichtige durch die Biberschäden keinen Schaden von existenziell wichtiger Bedeutung erlitten hatte (Urteil vom 1.12.2017, Az. 3 K 625/17). Die Schäden waren zwar außergewöhnlich, sie führten aber weder zur Unbewohnbarkeit des Hauses noch zu irgendwelchen Gesundheitsgefährdungen. Dadurch würden die Schäden nicht den Schweregrad erreichen, der eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen rechtfertigen würde. Gegen dieses Urteil ist eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI B 14/18).

Stand: 26. März 2018

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -

Fenzl & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Kanzlei in Seebruck

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Haushoferstraße 18
83358 Seebruck
Deutschland

+49 8667 8888 75 info@fep-berater.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Weihnachtspause

Wir machen vom 24.12. bis 01.01.2025 eine Pause und sind ab 02.01.2025 wie gewohnt für Sie da.

OK