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Steuererklärungen für Rentner

Pilotprojekt

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kommen – mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen – Rentnern und Pensionären mit vereinfachten Steuererklärungen entgegen. Die teilnehmenden Finanzämter nehmen den neuen Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ seit dem 2.5.2019 an. In diesem Papiervordruck müssen lediglich Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden. Die an die Finanzämter gemeldeten Renteneinkünfte, Pensionen und Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht mehr erklärt werden. Die Vordrucke können allerdings nicht verwendet werden, wenn weitere Einkünfte (z. B. Vermietung und Verpachtung) zu erklären sind.

Stand: 29. Juli 2019

Bild: highwaystarz - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

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