Seitenbereiche
Inhalt

Private Nutzung des Betriebs-Pkws

Fahrtenbuch- oder Pauschalmethode?

Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres kann die Art der Versteuerung der privaten Nutzung des betrieblichen Pkws neu gewählt werden. Dem Unternehmer steht dabei entweder die Fahrtenbuchmethode oder die sogenannte „1-%-Pauschalmethode“ zur Verfügung. Bei der Führung eines Fahrtenbuches (aufwendigere Methode) ist jede betriebliche und private Fahrt aufzuzeichnen. Es müssen dabei mindestens folgende Angaben gemacht werden: für jede Dienstfahrt Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel und Reisezweck. Für jede Privatfahrt sind die gefahrenen Kilometer aufzuzeichnen und auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (R 8.1 Abs. 9 Lohnsteuerrichtlinien-LStR). Bei Wahl der Pauschalmethode können Aufzeichnungen entfallen. Es ist dann jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als private Nutzung der Einkommen- und ggf. der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei einem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs von € 100.000,00 wären das dann € 1.000,00 im Monat.

Teilen des Betriebsfahrzeugs mit Kleinverdiener

Die im Regelfall mit der 1-%-Pauschalmethode anfallende höhere Steuerbelastung kann gemindert werden, wenn der Unternehmer das Fahrzeug beispielsweise mit einem Kind teilt, das in Ausbildung ist oder studiert. Voraussetzung ist, dass das Kind im Unternehmen beschäftigt ist. Fährt der Unternehmer den Betriebs-Pkw zusammen mit seinem studierenden Sohn, versteuert der Unternehmer im obigen Beispiel nur € 500,00 statt € 1.000,00 im Monat. Der studierende Sohn zahlt keine Steuern, wenn seine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von € 9.000,00 liegen. Der Vater spart hingegen im Regelfall 42 % aus € 500,00 = € 210,00 pro Monat an Einkommensteuern.

Stand: 29. Januar 2018

Bild: RobertNyholm - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -

Fenzl & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Kanzlei in Seebruck

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Haushoferstraße 18
83358 Seebruck
Deutschland

+49 8667 8888 75 info@fep-berater.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starten Sie Ihre Karriere mit uns
und werden Sie Teil unseres Teams!

zu den offenen Stellen

OK