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Neue Gesetze zum Schutz der Kleinanleger

Schutz vor Bankpleiten

Zum Schutz der Kleinanleger sind in den vergangenen Monaten gleich mehrere Gesetze verabschiedet worden. Am 08.05.2015 haben die Länder ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht gebilligt. Das Gesetz soll Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 € garantiert. Besonders schutzwürdige Einlagen – wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen – sind bis zu 500.000 € abgesichert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung verringert sich von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Die Neuregelungen sollen ab dem 03.07.2015 gelten.

Kleinanlegerschutzgesetz

Außerdem hat der Bundestag am 23.04.2015 in 2. und 3. Lesung das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Lücken beim Schutz von Kleinanlegern geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht werden. Mit dem Gesetz werden erstmals auch so genannte Crowd-Finanzierungen geregelt. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Investoren den Erhalt des Vermögensanlage-Informationsblattes auf elektronischem Wege bestätigen sollen.

Stand: 29. Juni 2015

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