Seitenbereiche
Inhalt

Betriebs-PKW gegen Gehaltsverzicht

Barlohnumwandlung

Die diversen Möglichkeiten der Gewährung steuerfreier Gehaltsextras als Ersatz für eine steuerpflichtige Lohnerhöhung bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt allerdings nur soweit, als die Gestaltungen richtig gewählt werden. Ein Fall, den das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.2.2016, 9 K 9317/13) zu entscheiden hatte, war für den Arbeitnehmer missglückt.

Der Fall

Ein Arbeitgeber hatte einen Pkw geleast und diesen seinem Angestellten überlassen. Es wurde vereinbart, dass die Leasingkosten vom Gehalt des Angestellten abgezogen werden. Der Angestellte konnte das Fahrzeug für Dienst- und Privatfahrten nutzen. Für Dienstreisen erhielt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Erstattung, die in vollem Umfang der Lohnsteuer unterworfen wurde. Außerdem wurde die Privatnutzung nach der 1 %-Methode versteuert. Der Arbeitnehmer wollte nun den prozentualen Anteil der monatlichen Leasingraten, die auf die Dienstreisen entfielen, als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Finanzamt und auch das Finanzgericht untersagten den Werbungskostenabzug. Begründung: Werbungskosten lägen schon begrifflich nicht vor, weil der Kläger auf seinen Gehaltsanspruch in Höhe der Leasingkosten verzichtet habe.

Stand: 29. Juni 2016

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -

Fenzl & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Kanzlei in Seebruck

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Haushoferstraße 18
83358 Seebruck
Deutschland

+49 8667 8888 75 info@fep-berater.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Weihnachtspause

Wir machen vom 24.12. bis 01.01.2025 eine Pause und sind ab 02.01.2025 wie gewohnt für Sie da.

OK