Seitenbereiche
Inhalt

Zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen

Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer Betriebsrente eine private Altersvorsorge aufbauen möchte, kann einerseits die Beiträge als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abziehen und erhält andererseits auch noch Prämien. Im Wesentlichen stehen dabei folgende Produkte im Vordergrund:

Riester-Rente

Unter einer Riester-Rente wird ein privates Altersvorsorgesparen mittels bestimmter Kapitalmarkprodukte verstanden. Die Beitragsleistungen werden hierbei zweifach steuerlich gefördert: Sie unterliegen einem besonderen Sonderausgabenabzug bis zur Höhe von € 2.100,00 (§ 10a Einkommensteuergesetz/EStG), und außerdem werden auf die Sparbeiträge progressionsunabhängige Altersvorsorgezulagen gewährt (§§ 79ff. EStG). Derzeit können Riester-Renten in Form privater Rentenversicherungen oder besonders zertifizierter Altersvorsorgesparpläne realisiert werden. Anspruch auf die staatliche Altersvorsorgezulage haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, erhalten keine Riester-Förderung. Um die Maximalförderung zu bekommen, reicht derzeit eine Sparleistung von 4 % des Bruttogehalts (§ 86 EStG). Die Grundzulage beträgt derzeit € 175,00. Die Kinderzulage beträgt abhängig vom Geburtsjahr zwischen € 185,00 und € 300,00 im Jahr. Die Auszahlleistung unterliegt als sonstige Einkünfte der Einkommensteuerpflicht.

Rürup-Rente

Die sogenannte Rürup-Rente als weiteres steuerlich motiviertes Vorsorgeprodukt entspricht in ihren Leistungsmerkmalen der gesetzlichen Rente, ist allerdings kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung siehe oben oder zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Ein Rürup-Rentenvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen. Leistungen aus Rürup-Rentenverträgen unterliegen als sonstige Einkünfte der Einkommensteuerpflicht (nachrangige Besteuerung).

Steuersatzhebel

Mit Riester-/Rürup-Renten profitieren Steuerpflichtige von einem zusätzlichen Steuersatzhebel. Sie machen die Beitragszahlungen als Sonderausgaben während des Berufslebens geltend, in dem im Regelfall ein höherer persönlicher Steuersatz zur Anwendung kommt. Die Leistungen sind im Rentenalter zu einem im Regelfall niedrigeren Steuersatz zu versteuern.

Stand: 27. September 2023

Bild: lassedesignen - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater und Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Chiemsee. An unserem Standort in Seebruck beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des Steuerrechts.

Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -
Kanzleileitung 3 -
Kanzleileitung 1 -
Kanzleileitung 2 -

Fenzl & Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbB

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Kanzlei in Seebruck

Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Fenzl & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

Haushoferstraße 18
83358 Seebruck
Deutschland

+49 8667 8888 75 info@fep-berater.de

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starten Sie Ihre Karriere mit uns
und werden Sie Teil unseres Teams!

zu den offenen Stellen

OK