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Nachfolge- und Übergabeberatung

Jährlich schließen nach Expertenschätzung über 2.000 Unternehmen, da die Nachfolge nicht oder nicht ausreichend geregelt ist. Dies betrifft auch etablierte und langjährig erfolgreiche Unternehmen mit guter Kapitalausstattung und ausreichender Liquidität.

Die rechtzeitige Vorbereitung und erfolgreiche Übergabe eines Unternehmens ist selbst für erfahrene Unternehmer eine große Herausforderung. Dasselbe trifft natürlich auch auf den Unternehmensnachfolger zu. Facettenreiche betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen sind zu klären. Steueroptimierung, Pensionsfragen, allfällige bestehende oder drohende Haftungen, die Finanzierung und die eventuelle Abfindung von Geschwistern und damit verbundene Bewertungsfragen sind ebenso zu lösen wie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen und die geeignete Rechtsform zur Unternehmensübertragung.

Neben den zivilrechtlichen Aspekten müssen auch die steuerlichen Auswirkungen rechtzeitig geplant werden.

Es ist daher entscheidend, gezielt und vor allem rechtzeitig an eine Unternehmensübergabe zu denken. Als zeitlichen Rahmen sollte frühestmöglich, mindestens 5 Jahre vor der geplanten Übergabe damit begonnen werden. Oft bleibt hierzu aber wenig Zeit. Dazu ist es wichtig verlässliche Partner zu haben.

Wir beraten Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe über die:

Unternehmens- und Vermögensnachfolge

  • Existenzgründungsberatungen/-planungen
  • Erstellen von Unternehmens- und Liquiditätsplanungen
  • Nachfolgeberatung für Familienbetriebe
  • Wahl der passenden Rechtsform
  • Vermögensübertragungen unter Lebenden
    (z.B.: gegen Versorgungsleistungen, Nießbrauchsvorbehalt) als vorweggenommene Erbfolge
  • Gestaltung von Testamenten aus steuerlicher Sicht sowie die Testamentsvollstreckung
  • Unternehmenskauf (Asset Deal, Share Deal)
  • Unternehmensbewertung
  • Finanzierung von Unternehmenskäufen

Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Verschonungsregelung für Betriebsvermögen
  • Ausnutzung der persönlichen Freibeträge (Mehrfachnutzung von Freibeträgen nach der 10-Jahres-Regelung)
  • Optimierung der Steuerklassen

Unser Expertenteam berät Sie gerne! Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

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